Dokumentationspflicht in der Psychotherapie: Was Sie wissen müssen
Welche Dokumentationspflichten haben Psychotherapeuten rechtlich? Erfahren Sie, was Sie dokumentieren müssen, wie lange Sie Unterlagen aufbewahren und wie Sie compliant bleiben.

Lesezeit: 7 Minuten
Sie sitzen nach einer intensiven Therapiesitzung an Ihrem Schreibtisch. Eigentlich möchten Sie nur noch nach Hause, aber da sind noch die Notizen. Was genau müssen Sie eigentlich dokumentieren? Reicht eine Kurznotiz oder braucht es mehr Details? Und wie lange müssen diese Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden?
Die Dokumentationspflicht in der Psychotherapie ist kein Luxus, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Gleichzeitig ist sie für viele Therapeuten eine der zeitraubendsten Aufgaben im Praxisalltag. Laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer verbringen niedergelassene Psychotherapeuten durchschnittlich 8 bis 10 Stunden pro Woche mit Dokumentation und Verwaltung. Das sind mehr als zwei volle Arbeitstage, die nicht für die eigentliche therapeutische Arbeit zur Verfügung stehen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Anforderungen, zeigt Ihnen, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und wie Sie die Dokumentationspflicht effizient erfüllen können, ohne dass sie zur Belastung wird.
Rechtliche Grundlagen der Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht in der Psychotherapie ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen, die zusammen ein dichtes Netz an Anforderungen bilden. § 630f BGB regelt seit 2013 im Behandlungsvertrag die Pflicht zur Führung von Patientenakten für alle Heilberufe. Diese zivilrechtliche Vorschrift ist die zentrale Grundlage.
Für Psychotherapeuten kommen spezifische Regelungen hinzu. Die Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern konkretisieren, was dokumentiert werden muss. Diese können im Detail variieren, folgen aber bundesweit ähnlichen Prinzipien. Zusätzlich gelten die Psychotherapie-Vereinbarung und Psychotherapie-Richtlinie für Therapeuten im vertragsärztlichen System.
Ein oft übersehener Aspekt: Die Dokumentationspflicht dient nicht nur dem Schutz des Patienten, sondern auch Ihrem eigenen rechtlichen Schutz. Im Streitfall müssen Sie als Therapeut nachweisen können, dass die Behandlung lege artis erfolgte. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation kann dieser Nachweis unmöglich werden, selbst wenn die Behandlung tatsächlich korrekt war.
Auch die DSGVO spielt eine Rolle. Seit Mai 2018 müssen Therapeuten nicht nur dokumentieren, sondern auch nachweisen können, dass sie die Daten rechtmäßig verarbeiten und angemessen schützen. Das bedeutet konkret: Sie müssen dokumentieren, wofür Sie welche Daten erheben und wie Sie diese sichern.
Was muss dokumentiert werden?
Die Frage nach dem "Was" ist entscheidend. Viele Therapeuten sind unsicher, wie detailliert ihre Dokumentation sein muss. Grundsätzlich gilt: Die Dokumentation muss so umfangreich sein, dass ein fachkundiger Dritter den Behandlungsverlauf nachvollziehen kann.
Zu Beginn der Behandlung müssen Sie folgende Informationen festhalten: Anamnese mit relevanten biografischen Daten, Symptomatik und Beschwerden, Vorbefunde und Vorbehandlungen, durchgeführte Diagnostik und die daraus resultierende Diagnose nach ICD-10 (ab 2025 ICD-11). Auch die Aufklärung des Patienten über Diagnose, Behandlungsplan und mögliche Risiken muss dokumentiert werden.
Der Behandlungsplan selbst ist ein Pflichtbestandteil der Dokumentation. Er sollte die therapeutischen Ziele, die gewählten Methoden und die geplante Frequenz der Sitzungen enthalten. Bei Kassenpatienten ist dies ohnehin Teil des Antragsverfahrens, aber auch bei Privatpatienten oder Selbstzahlern müssen Sie einen nachvollziehbaren Plan haben.
Während der laufenden Behandlung dokumentieren Sie zu jeder Sitzung: Datum und Dauer der Sitzung, wesentliche Gesprächsinhalte und Themen, Verhaltensbeobachtungen und psychischer Befund, therapeutische Interventionen, Reaktionen des Patienten darauf sowie die weitere Planung. Wichtig: Sie müssen nicht jedes gesprochene Wort festhalten. Es geht um die therapeutisch relevanten Aspekte.
Besondere Dokumentationspflichten bestehen bei kritischen Situationen. Wenn ein Patient Suizidalität äußert, müssen Sie das Risiko einschätzen und dokumentieren, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. Das gleiche gilt für Selbst- oder Fremdgefährdung, für Kriseninterventionen und für Abweichungen vom üblichen Behandlungsverlauf.
Auch administrative Aspekte gehören in die Akte: erteilte und widerrufene Einwilligungen, Schweigepflichtentbindungen, Terminabsagen, Kontakte mit Angehörigen oder anderen Behandlern sowie alle schriftlichen Korrespondenzen wie Arztbriefe oder Gutachten.
Aufbewahrungsfristen: Wie lange müssen Unterlagen archiviert werden?
Die Aufbewahrungspflicht für Therapieunterlagen ist klar geregelt, aber nicht immer intuitiv. Nach § 630f Abs. 3 BGB beträgt die Aufbewahrungsfrist grundsätzlich 10 Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Abschluss der Behandlung, nicht mit dem Datum der letzten Sitzung.
Bei Röntgenaufnahmen und anderen bildgebenden Verfahren gilt eine Frist von 30 Jahren. Das ist für Psychotherapeuten meist nicht relevant, außer Sie arbeiten in einer Klinik mit entsprechender Diagnostik. Aufzeichnungen über die Verabreichung radioaktiver Stoffe oder Strahlenbehandlungen müssen sogar dauerhaft aufbewahrt werden.
Ein häufiges Missverständnis betrifft minderjährige Patienten. Hier läuft die Frist nicht ab dem Behandlungsende, sondern ab Erreichen der Volljährigkeit. Behandeln Sie also einen 15-Jährigen, müssen Sie die Unterlagen mindestens bis zu dessen 28. Lebensjahr aufbewahren. In der Praxis bedeutet das: Kinderpsychotherapeuten haben deutlich längere Archivierungszeiten.
Was passiert nach Ablauf der Frist? Die Unterlagen müssen datenschutzkonform vernichtet werden. Ein einfaches Wegwerfen reicht nicht. Papierunterlagen sollten geschreddert, digitale Daten sicher gelöscht werden. Viele Praxen nutzen spezialisierte Entsorgungsunternehmen für vertrauliche Dokumente.
Ein praktisches Problem: Was tun bei Praxisaufgabe oder im Todesfall? Wenn Sie Ihre Praxis aufgeben, können Sie die Unterlagen an einen Nachfolger übergeben (mit Einwilligung der Patienten) oder sie selbst weiter aufbewahren. Manche Landespsychotherapeutenkammern bieten Archivierungsdienste an. Wichtig ist eine klare Regelung, damit die Aufbewahrungspflicht auch nach Praxisende erfüllt bleibt.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht
Mangelhafte Dokumentation ist kein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen können erheblich sein und mehrere Ebenen betreffen. Zivilrechtlich kann eine unzureichende Dokumentation im Haftungsfall zu Ihrer vollen Beweislast führen. Normalerweise muss der Patient nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag. Bei grob mangelhafter Dokumentation kehrt sich die Beweislast um: Sie müssen beweisen, dass kein Fehler vorlag.
Stellen Sie sich vor, ein ehemaliger Patient verklagt Sie drei Jahre nach Behandlungsende wegen angeblicher Kunstfehler. Wenn Ihre Dokumentation lückenhaft ist oder wichtige Aspekte nicht enthält, werden Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Vorgehensweise zu rechtfertigen. Ihre Berufshaftpflichtversicherung könnte die Deckung verweigern oder reduzieren, wenn grobe Dokumentationsmängel vorliegen.
Berufsrechtlich können Verstöße gegen die Dokumentationspflicht zu Verfahren vor der Landespsychotherapeutenkammer führen. Mögliche Sanktionen reichen von Verwarnungen über Geldbußen bis hin zu befristeten Berufsverboten in schweren Fällen. Auch wenn solche drastischen Maßnahmen selten sind, allein ein berufsrechtliches Verfahren bedeutet Stress, Zeitaufwand und möglicherweise Reputationsschäden.
Im vertragsärztlichen System können die Kassenärztlichen Vereinigungen bei Prüfungen Mängel in der Dokumentation feststellen. Dies kann zu Honorarrückforderungen führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass erbrachte Leistungen nicht ausreichend dokumentiert wurden. Bei systematischen Verstößen drohen Regresse.
Datenschutzrechtlich sind die Konsequenzen seit der DSGVO verschärft worden. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen (wobei letzteres für niedergelassene Therapeuten selten relevant ist). Realistischer sind Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich bei schweren Verstößen gegen Dokumentations- und Sicherheitspflichten.
Effiziente Dokumentation: So bleiben Sie compliant ohne Zeitverschwendung
Die zentrale Frage für die meisten Therapeuten lautet: Wie erfülle ich die Dokumentationspflicht, ohne dass sie mein Leben dominiert? Es gibt bewährte Strategien, die Ihnen helfen, effizient zu dokumentieren.
Dokumentieren Sie zeitnah, am besten direkt nach der Sitzung oder am Ende des Tages. Je länger Sie warten, desto mehr Details vergessen Sie und desto länger dauert die Rekonstruktion. Viele Therapeuten blockieren sich die letzten 10 Minuten jeder Sitzungsstunde für Notizen.
Entwickeln Sie eine strukturierte Vorlage, die alle Pflichtbestandteile enthält. So vergessen Sie nichts Wichtiges und sparen Zeit durch Routine. Eine gute Vorlage enthält Felder für Datum, Dauer, Hauptthemen, Interventionen, Beobachtungen und nächste Schritte. Sie können mit vorformulierten Textbausteinen für häufige Situationen arbeiten, sollten diese aber individuell anpassen.
Die Frage Papier oder digital spaltet die Therapeutenschaft. Papier fühlt sich für viele vertraut an, hat aber Nachteile: Platzbedarf für die Archivierung, Schwierigkeiten beim schnellen Auffinden von Informationen und das Risiko physischer Beschädigung oder Verlust. Digitale Dokumentation spart Platz, ermöglicht schnelle Suche und kann bei richtiger Umsetzung sicherer sein. Wichtig ist bei digitaler Dokumentation: DSGVO-konforme Software mit Verschlüsselung und Zugriffsschutz, regelmäßige Backups und ein klares Berechtigungskonzept.
Ein Praxistipp: Verwenden Sie Sprachnotizen während oder unmittelbar nach der Sitzung. Manche Therapeuten sprechen ihre Notizen auf dem Heimweg ins Handy und verschriftlichen sie später. Das ist oft schneller als direktes Tippen oder Schreiben und erfasst Details, die sonst verloren gehen würden.
Hier kommt moderne Technologie ins Spiel. KI-gestützte Lösungen können die Dokumentationslast erheblich reduzieren. Psynex wurde speziell für Psychotherapeuten entwickelt und übernimmt zeitraubende Dokumentationsschritte automatisch. Die Software transkribiert Therapiesitzungen automatisch und erstellt strukturierte Zusammenfassungen mit allen relevanten Informationen: Hauptthemen, therapeutische Interventionen, Symptomratings und sogar ICD-10-Diagnosen.
Das Besondere: Jede KI-Einschätzung ist mit Zitaten aus dem Transkript belegt, sodass Sie schnell nachvollziehen können, worauf sich die Zusammenfassung stützt. Die Software erkennt automatisch kritische Aspekte wie Suizidalität und bewertet diese auf einer standardisierten Skala. Sie können auch handschriftliche Notizen per OCR digitalisieren und mit der KI über Ihre Sitzungen chatten, um schnell spezifische Informationen zu finden.
Was Psynex von generischen KI-Tools unterscheidet, ist die Spezialisierung auf Psychotherapie. Die Software versteht therapeutische Konzepte, erkennt psychopathologische Symptome und strukturiert die Dokumentation nach den Standards, die Sie ohnehin einhalten müssen. Dabei bleiben Sie immer in Kontrolle: Die KI unterstützt, aber Sie entscheiden, was in die finale Dokumentation aufgenommen wird.
Ein wichtiger Aspekt ist der Datenschutz. Psynex nutzt ausschließlich EU-Server und ist vollständig DSGVO-konform. Die Zusammenarbeit mit OpenAI erfolgt über ein Business Associate Agreement (BAA), das zusätzliche Sicherheitsgarantien bietet. Ihre Patientendaten werden nicht für das Training der KI verwendet.
Therapeuten berichten, dass sie mit Psynex ihre Dokumentationszeit von durchschnittlich 45 Minuten pro Sitzung auf etwa 10 Minuten reduzieren konnten. Das sind mehr als 5 Stunden pro Woche, die für weitere Patienten, Supervision oder einfach Erholung zur Verfügung stehen.
Besondere Situationen in der Dokumentation
Manche Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Dokumentation. Gruppensettings sind ein Beispiel: Hier müssen Sie für jeden Teilnehmer dokumentieren, aber auch die Gruppendynamik festhalten. Achten Sie darauf, in den individuellen Akten keine detaillierten Informationen über andere Gruppenmitglieder zu notieren, die deren Identifizierung ermöglichen würden.
Bei Paartherapie oder Familientherapie führen Sie idealerweise für jede Person eine separate Akte, zusätzlich aber auch eine gemeinsame Dokumentation des Paarsystems oder Familiensystems. Das klingt aufwendig, ist aber wichtig, wenn später nur eine Person Einsicht in ihre Akte nehmen möchte.
Telefonische Kontakte zwischen Sitzungen sollten ebenfalls dokumentiert werden, besonders wenn therapeutisch relevante Inhalte besprochen wurden. Ein kurzer Vermerk über Datum, Dauer, Anlass und Inhalt reicht meist aus.
Die Dokumentation von abgebrochenen Behandlungen wird oft vernachlässigt. Halten Sie fest, wann und wie die Behandlung endete, wer sie beendete und idealerweise die Gründe. Das schützt Sie, falls der Patient später behauptet, Sie hätten ihn ohne Grund nicht weiterbehandelt.
Patienteneinsicht: Was Patienten sehen dürfen
Ein sensibles Thema ist das Recht des Patienten auf Einsicht in seine Unterlagen. Grundsätzlich haben Patienten nach § 630g BGB ein umfassendes Einsichtsrecht. Sie können sowohl die Originale einsehen als auch Kopien verlangen. Die Kosten für Kopien dürfen Sie dem Patienten in Rechnung stellen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen vom Einsichtsrecht. Wenn die Einsicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen, können Sie die Einsicht verweigern oder einschränken. "Erhebliche therapeutische Gründe" bedeutet konkret: Die Einsicht würde den Gesundheitszustand des Patienten ernsthaft gefährden. Das ist eine hohe Hürde und muss gut begründet sein.
In der Praxis empfiehlt es sich, Einsichtsbegehren nicht abzulehnen, sondern therapeutisch zu begleiten. Bieten Sie an, die Unterlagen gemeinsam durchzugehen und zu besprechen. So können Sie Missverständnisse vermeiden und die Einsicht therapeutisch nutzen.
Ein Praxistipp: Formulieren Sie Ihre Dokumentation so, als würde der Patient mitlesen. Vermeiden Sie abwertende oder stigmatisierende Formulierungen. Statt "Patient wirkte manipulativ" schreiben Sie besser "Patient zeigte Schwierigkeiten in der Regulation zwischenmenschlicher Distanz". Das ist professioneller und vermeidet Konflikte bei späterer Einsicht.
Datensicherheit in der Praxis
Die Dokumentationspflicht geht Hand in Hand mit der Pflicht zum Datenschutz. Ihre Therapieunterlagen gehören zu den sensitivsten Daten überhaupt. Nach DSGVO sind Gesundheitsdaten besonders geschützte Daten, für die erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten.
Bei Papierunterlagen bedeutet das: abschließbare Schränke, kein offenes Herumliegen von Akten, keine Entsorgung über den normalen Papiermüll. Wenn Sie Mitarbeiter haben, brauchen diese nur Zugriff auf die Akten, die sie für ihre Arbeit benötigen. Das Vier-Augen-Prinzip bei besonders sensiblen Informationen kann sinnvoll sein.
Digital wird es komplexer. Sie brauchen Verschlüsselung (sowohl bei Speicherung als auch Übertragung), sichere Passwörter mit regelmäßigem Wechsel, eine Firewall und aktuelle Antivirensoftware sowie ein Backup-Konzept mit externen Sicherungen. Cloud-Lösungen sind nur zulässig, wenn der Anbieter ein Data Processing Agreement anbietet und EU-Server nutzt.
Vergessen Sie nicht die mobilen Geräte. Wenn Sie mit Laptop oder Tablet arbeiten, müssen diese verschlüsselt sein. Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie eine Datenpanne melden, wenn ein Risiko für die Rechte der Patienten besteht.
Fazit: Dokumentation als Chance, nicht als Last
Die Dokumentationspflicht in der Psychotherapie ist umfassend und kann überwältigend wirken. Sie dient aber einem wichtigen Zweck: dem Schutz Ihrer Patienten und Ihrer selbst. Eine gute Dokumentation ermöglicht Behandlungskontinuität, sichert Qualität und schützt Sie rechtlich.
Der Schlüssel liegt in der Effizienz. Mit den richtigen Strukturen und modernen Hilfsmitteln muss die Dokumentation nicht zur Belastung werden. Entwickeln Sie Routinen, nutzen Sie Vorlagen und ziehen Sie technologische Unterstützung in Betracht. Die Investition in ein gutes System zahlt sich durch gewonnene Zeit und reduziertes Haftungsrisiko mehrfach aus.
Moderne KI-gestützte Lösungen wie Psynex können Ihnen helfen, die Balance zwischen rechtlicher Compliance und therapeutischer Arbeit zu finden. Statt Stunden mit Verwaltung zu verbringen, können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie zur Psychotherapie gebracht hat: die Arbeit mit Menschen.
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