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PTV 2 Antrag ausfüllen: Anleitung mit Beispielen

PTV 2 Formular richtig ausfüllen: Strukturiertes Antragsdokument mit Diagnosen, Kontingenten und Formalien – nicht zu verwechseln mit dem Bericht.

Psynex Team

Lesezeit: 7 Minuten

Der PTV 2 Antrag gehört zu den Dokumenten, die Psychotherapeuten bei Kassenanträgen regelmäßig ausfüllen müssen. Anders als der ausführliche Bericht an den Gutachter (PTV 3) ist das PTV 2 Formular ein strukturiertes Dokument mit festgelegten Feldern. Hier werden keine Geschichten erzählt, keine biografischen Hintergründe ausgebreitet und keine therapeutischen Überlegungen dargelegt. Stattdessen geht es um präzise Angaben: Chiffre, Diagnosen, Therapiekontingent, probatorische Sitzungen.

Trotz dieser klaren Struktur entstehen beim Ausfüllen immer wieder Fehler, die zu Rückfragen der Kasse oder sogar zur Ablehnung führen können. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das PTV 2 korrekt ausfüllen, welche Fallstricke es gibt und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Was ist das PTV 2 Formular und wofür wird es benötigt?

Das PTV 2 ist eines von vier Formularen im Antragsverfahren der Psychotherapie-Richtlinie. Es trägt den offiziellen Titel „Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten" und dient der strukturierten Erfassung aller formalen Daten zur beantragten Therapie. Sie reichen es zusammen mit dem PTV 1 (Patientenangaben) und bei gutachtenpflichtigen Anträgen auch mit dem PTV 3 (Bericht) sowie PTV 11 (Konsiliarbericht) ein.

Das PTV 2 benötigen Sie bei jedem Antrag auf Kurzzeittherapie (außer KZT1 ohne Gutachten), Langzeittherapie und bei Umwandlungs- oder Folgeanträgen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt das Formular als standardisiertes PDF zur Verfügung. Die Felder sind vorgedruckt und eindeutig benannt, was das Ausfüllen eigentlich erleichtern sollte. Trotzdem entstehen Unsicherheiten, besonders bei den ersten Anträgen nach der Approbation oder bei Wechsel des Verfahrens.

Feld für Feld: So füllen Sie das PTV 2 korrekt aus

1. Chiffre der Patientin oder des Patienten

Die Chiffre dient der pseudonymisierten Identifikation und besteht aus sieben Zeichen: Erster Buchstabe des Nachnamens plus Geburtsdatum im Format TTMMJJ. Bei einem Patienten mit Nachname Müller und Geburtsdatum 15.03.1985 lautet die Chiffre also M150385. Bei Doppelnamen verwenden Sie den ersten Buchstaben des ersten Nachnamens.

Ein häufiger Fehler entsteht bei Vornamen als erstem Namensbestandteil oder bei Adelsbezeichnungen. Hier gilt: Der tatsächlich erste Buchstabe des Nachnamens zählt. Bei einer Patientin namens von Steinberg wäre das „v", nicht „S".

2. Diagnosen nach ICD-10-GM

Hier tragen Sie die für die Therapie relevanten Diagnosen ein. Die Psychotherapie-Richtlinie fordert mindestens eine gesicherte psychische Störung (F-Diagnose) aus dem ICD-10-Katalog. Wichtig sind drei Aspekte:

Endständige Kodierung: Sie müssen die Diagnose so spezifisch wie möglich verschlüsseln. F32.1 (mittelgradige depressive Episode) ist korrekt, F32 (depressive Episode, unspezifisch) nicht ausreichend. Die Kasse prüft das automatisiert, und nicht-endständige Codes führen zu Rückfragen.

Diagnosesicherheit: Hinter jeder Diagnose vermerken Sie G für „gesichert" oder V für „Verdachtsdiagnose". Bei Erstanträgen sollte mindestens eine Diagnose gesichert sein, sonst entsteht die Frage, ob die Indikation überhaupt gegeben ist. In den probatorischen Sitzungen klären Sie diese Frage üblicherweise ab.

Reihenfolge: Die Hauptdiagnose steht an erster Stelle. Das ist die Störung, die im Fokus der Therapie steht und die Behandlung maßgeblich begründet. Danach folgen Nebendiagnosen wie komorbide Angststörungen oder Persönlichkeitsakzentuierungen.

Ein Beispiel für eine korrekte Angabe: F33.1 G (rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode, gesichert), F41.2 G (Angst und depressive Störung, gemischt, gesichert), F60.31 V (emotional instabile Persönlichkeitsstörung, Borderline-Typ, Verdacht). Einen ausführlichen Guide zur ICD-10 Codierung mit allen Zusatzkennzeichen finden Sie in unserem ICD-10 Dokumentation Artikel.

Bei Erwachsenen mit Intelligenzminderung (F70 bis F79) ist die Angabe dieser Diagnose wichtig, weil Sie dann Anspruch auf das Bezugspersonen-Kontingent haben, auch wenn der Patient über 21 Jahre alt ist.

3. Art der Psychotherapie

In diesem Abschnitt geben Sie die strukturellen Rahmendaten der Therapie an. Sie wählen zunächst die Altersgruppe: Erwachsene (ab 18 Jahre, bei Studierenden bis 21) oder Kinder und Jugendliche. Dann folgt das Verfahren: analytische Psychotherapie (AP), systemische Therapie (ST), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) oder Verhaltenstherapie (VT).

Das Setting beschreibt, ob Sie Einzel-, Gruppen- oder Kombinationstherapie beantragen. Kombinationstherapie bedeutet, dass Sie sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen abrechnen möchten. Hier gelten bestimmte Mindest- und Höchstanteile, die Sie in der PT-Richtlinie nachlesen können.

Schließlich wählen Sie die Antragsart: Erstantrag (erste Therapie in diesem Verfahren bei diesem Therapeuten), Folgeantrag (Verlängerung nach bereits genehmigter Therapie) oder Umwandlungsantrag (zum Beispiel Wechsel von KZT zu LZT im gleichen Behandlungsfall).

4. Anzahl der Therapieeinheiten und GOP-Nummern

Hier wird es konkret. Sie tragen ein, wie viele Therapieeinheiten (TE) Sie beantragen und welche Gebührenordnungspositionen (GOPs) Sie abrechnen werden. Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten bei Einzeltherapie oder 100 Minuten bei Gruppentherapie.

Die Kontingentgrenzen sind in der PT-Richtlinie (§29 und §30) festgelegt und unterscheiden sich nach Verfahren, Altersgruppe und Therapieform. Für Erwachsene in Verhaltenstherapie gilt zum Beispiel: KZT1 bis 12 TE, KZT2 bis 24 TE (insgesamt), LZT bis 60 TE (bei Einzel), mit Erweiterungsmöglichkeit bis 80 TE. Bei analytischer Psychotherapie sind die Kontingente großzügiger (bis 300 TE in der LZT).

Die GOP-Nummern finden Sie im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Für VT bei Erwachsenen in Einzeltherapie wäre das zum Beispiel GOP 35421 für KZT1, 35425 für KZT2 und 35405 für LZT. Diese Nummern sind wichtig, weil die Kasse die Abrechnung danach steuert.

Achten Sie darauf, dass die beantragte Anzahl im Rahmen der möglichen Kontingente liegt. Wenn Sie bei einem Erstantrag auf LZT direkt 80 Stunden beantragen, obwohl nur 60 ohne besondere Begründung genehmigungsfähig sind, riskieren Sie eine Teilgenehmigung oder Ablehnung.

5. Therapieeinheiten für Bezugspersonen

Dieses Feld betrifft nur bestimmte Konstellationen. Bei Kindern und Jugendlichen können Sie Bezugspersonenstunden beantragen, die zusätzlich zum Patientenkontingent gewährt werden. Das sind Sitzungen mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes.

Auch bei Erwachsenen mit Intelligenzminderung (F70 bis F79) haben Sie Anspruch auf Bezugspersonenstunden. Deshalb ist die Angabe dieser Diagnose im vorherigen Feld relevant, falls zutreffend.

Die Bezugspersonenstunden haben eigene GOP-Nummern und werden separat dokumentiert. Bei VT im Kindes- und Jugendalter wären das zum Beispiel die GOPs 35151 bis 35159.

6. Vorbehandlungen in den letzten zwei Jahren

Bei Erstanträgen auf Kurz- oder Langzeittherapie müssen Sie angeben, ob der Patient in den letzten zwei Jahren bereits eine Psychotherapie bei einem anderen Therapeuten hatte. Wenn ja, wird der Antrag automatisch gutachtenpflichtig, unabhängig davon, ob er es sonst wäre.

Diese Regelung soll verhindern, dass Patienten zwischen Therapeuten wechseln und jeweils neue Kontingente ausschöpfen, ohne dass die Notwendigkeit geprüft wird. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen zusätzlich einen Bericht (PTV 3) einreichen, auch wenn Sie „nur" eine KZT1 mit 12 Stunden beantragen.

Das Feld ist eine Ja-Nein-Checkbox. Wenn Sie es übersehen oder falsch ankreuzen, kann das zu Verzögerungen führen, weil die Kasse nachfragt oder den fehlenden Bericht anmahnt.

7. Probatorische Sitzungen

Sie tragen hier die Daten der ersten beiden probatorischen Sitzungen im Format TTMMJJ ein. Die Psychotherapie-Richtlinie erlaubt es, den Antrag bereits nach der ersten probatorischen Sitzung einzureichen, sofern die zweite Sitzung bereits terminiert ist. Das beschleunigt die Genehmigung und ermöglicht Ihnen einen früheren Therapiebeginn.

Häufige Fehler sind falsches Datumsformat (z.B. mit Punkten oder im falschen Schema) oder fehlende Angaben. Wenn Sie das Datum der zweiten Sitzung noch nicht kennen, weil Sie den Antrag sehr früh stellen, lassen Sie das Feld leer und reichen es nach. Manche Kassen akzeptieren das, andere bestehen auf vollständigen Angaben.

8. Rezidivprophylaxe (nur bei LZT)

Bei Anträgen auf Langzeittherapie gibt es ein Feld zur Rezidivprophylaxe. Sie geben an, ob nach Abschluss der beantragten LZT Rezidivprophylaxe-Sitzungen geplant sind, und falls ja, wie viele. Die Optionen sind üblicherweise „ja", „nein" oder „noch nicht absehbar".

Rezidivprophylaxe-Sitzungen sind zeitlich gestreckte Sitzungen nach Therapieabschluss, die dazu dienen, den Therapieerfolg zu stabilisieren und Rückfällen vorzubeugen. Sie werden gesondert beantragt, meist gegen Ende der Haupttherapie.

Bei einem Erstantrag auf LZT ist es oft noch nicht absehbar, ob Rezidivprophylaxe sinnvoll sein wird. Das ist eine legitime Angabe, die Sie später präzisieren können.

9. Bisheriger Behandlungsumfang

Wenn Sie einen Folge- oder Umwandlungsantrag stellen, müssen Sie angeben, wie viele Therapieeinheiten bereits durchgeführt wurden. Das betrifft getrennte Angaben für Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie.

Beispiel: Ein Patient hatte bei Ihnen zunächst 12 Stunden KZT1, dann 12 weitere Stunden KZT2, und Sie beantragen nun Umwandlung in LZT. Sie tragen ein: Akutbehandlung 0 TE, KZT 24 TE, LZT 0 TE. Diese Angaben sind wichtig, damit die Kasse prüfen kann, ob das Gesamtkontingent noch ausreicht.

10. Angaben zum letzten Gutachten

Falls der Antrag bereits früher begutachtet wurde (etwa bei einem vorherigen Folgeantrag), tragen Sie hier den Namen des Gutachters und das Datum der Begutachtung ein. Das erleichtert der Kasse die Zuordnung und hilft dem Gutachter, Kontinuität zu wahren, falls derselbe Gutachter wieder beauftragt wird.

Bei einem ersten gutachtenpflichtigen Antrag bleibt dieses Feld leer.

11. Erklärung zu Genehmigungen

Am Ende des Formulars bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass die Angaben korrekt sind und dass Sie über die notwendigen Genehmigungen zur Durchführung der beantragten Therapie verfügen. Das betrifft vor allem die Abrechnungsgenehmigung nach der Approbation und bei Bedarf eine Genehmigung zur Abrechnung von Gruppentherapie oder speziellen Verfahren.

Diese Erklärung ist eine Formalie, aber auch ein rechtlich relevanter Schritt. Falsche Angaben können kassenrechtliche Konsequenzen haben.

Typische Fehler beim Ausfüllen des PTV 2 und wie Sie sie vermeiden

Auch erfahrene Therapeuten machen beim PTV 2 gelegentlich Fehler, besonders unter Zeitdruck oder bei komplexeren Fällen. Die häufigsten Stolperfallen lassen sich aber mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden.

Falsche oder unvollständige Chiffre: Achten Sie darauf, dass Sie wirklich den ersten Buchstaben des Nachnamens verwenden und das Datum im Format TTMMJJ schreiben. Bei von Steinberg also v120490, nicht s120490.

Nicht-endständige ICD-Codes: F32 statt F32.1, F43 statt F43.1 oder F60 statt F60.31 sind nicht ausreichend. Die Kasse fordert maximale Spezifität. Nutzen Sie die aktuelle ICD-10-GM Version (jährliche Updates beachten) und prüfen Sie, ob Ihr Code endständig ist.

Fehlende Diagnosesicherheit: Wenn Sie vergessen, G oder V hinter die Diagnose zu schreiben, ist unklar, ob die Diagnose gesichert ist. Das führt zu Nachfragen.

Kontingentüberschreitung: Sie beantragen 70 Stunden LZT in VT bei Erwachsenen im Erstantrag, obwohl nur 60 ohne Weiteres möglich sind. Entweder Sie begründen die Erweiterung ausführlich im Bericht, oder Sie passen die Anzahl an.

Fehlende Daten zu probatorischen Sitzungen: Wenn Sie das Datum nicht eintragen oder im falschen Format angeben, verzögert sich die Bearbeitung. Manche Kassen akzeptieren keine Anträge ohne beide Daten.

Verwechslung mit PTV 3: Das ist eigentlich kein Ausfüllfehler, aber eine häufige Quelle von Missverständnissen. Das PTV 2 ist nicht der Ort für therapeutische Überlegungen, biografische Anamnese oder Leitsymptomatik. Diese Inhalte gehören in den Bericht (PTV 3). Das PTV 2 bleibt strikt formal.

Wie moderne Tools beim PTV 2 unterstützen können

Das Ausfüllen des PTV 2 ist kein kreativer Prozess, sondern eine administrative Aufgabe, die Präzision erfordert. Viele der Angaben basieren auf Informationen, die Sie ohnehin während der probatorischen Sitzungen sammeln: Diagnosen, Symptomausprägungen, biografische Daten. Die Herausforderung besteht darin, diese Informationen zu strukturieren und in die korrekten ICD-Codes zu übersetzen.

Hier können digitale Helfer einen echten Unterschied machen. Psynex beispielsweise analysiert Ihre Therapiesitzungen automatisch und erkennt ICD-10 Diagnosen aus den Gesprächsinhalten. Die Software bewertet Symptome auf strukturierten Skalen (Angst, Depression, Schlaf, Energie, Stress) und schlägt passende Primär-, Sekundär- und Differentialdiagnosen vor, jeweils mit Belegstellen aus dem Transkript.

Sie müssen diese Vorschläge natürlich prüfen und letztlich selbst entscheiden, welche Diagnose Sie stellen. Aber die Vorarbeit ist getan: Die Software zeigt Ihnen, wo im Gespräch welche Symptome erwähnt wurden, und Sie können die diagnostische Einschätzung auf dieser Grundlage schneller und strukturierter vornehmen. Beim Ausfüllen des PTV 2 haben Sie dann bereits die endständigen ICD-Codes griffbereit und wissen, welche Diagnosen gesichert sind.

Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler. Sie übersehen keine relevante Nebendiagnose, und Sie vermeiden nicht-endständige Codes, weil die Software nur valide ICD-10-GM Codes vorschlägt. Die diagnostischen Ratings aus mehreren Sitzungen geben Ihnen zudem eine longitudinale Perspektive, die beim Folgeantrag hilfreich ist: Haben sich die Symptome verändert? Ist die Depression von mittelgradig auf leicht zurückgegangen? Solche Informationen fließen dann in die Aktualisierung der Diagnosen ein.

Fazit: Strukturierte Vorbereitung spart Zeit und Nerven

Das PTV 2 Formular ist ein technisches Dokument, das keinen Raum für Interpretationen lässt. Jedes Feld hat eine klare Bedeutung, jede Angabe folgt festen Regeln. Wenn Sie diese Regeln kennen und bei der Vorbereitung sorgfältig vorgehen, ist das Ausfüllen in wenigen Minuten erledigt.

Die häufigsten Fehler entstehen nicht aus mangelndem Fachwissen, sondern aus Unachtsamkeit oder Zeitdruck. Ein falsches Datumsformat, ein vergessenes G hinter der Diagnose, eine nicht-endständige ICD-Kodierung – solche Details kosten Sie im schlimmsten Fall Wochen Bearbeitungszeit, weil die Kasse nachfragt oder den Antrag zurückschickt.

Wenn Sie das PTV 2 als das betrachten, was es ist – eine strukturierte Checkliste der formalen Therapiedaten –, wird es zu einem routinierten Schritt im Antragsprozess. Mit guter Dokumentation aus den probatorischen Sitzungen, Zugriff auf die aktuellen ICD-Codes und vielleicht Unterstützung durch digitale Tools füllen Sie das Formular präzise und effizient aus. Dann bleibt Ihnen mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die therapeutische Arbeit mit Ihren Patienten.

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