Was Honorarkürzungen wirklich bedeuten: Ein Online-Rechner macht die Folgen sichtbar
Ein neuer Rechner verdeutlicht die Folgen von Honorarkürzungen für Psychotherapeuten. Da Fixkosten stabil bleiben, führen kleine Kürzungen zu überproportionalen Einkommensverlusten. Das gefährdet die Existenz freier Praxen, verlängert Wartezeiten und verschlechtert die Patientenversorgung.

4,5 Prozent klingen klein, sind es aber nicht
Wenn von einer Honorarabsenkung um 4,5 Prozent die Rede ist, klingt das nach einem überschaubaren Einschnitt. Für eine niedergelassene Praxis ist es das nicht. Der Grund liegt in der Kostenstruktur: Miete, Telematik-Infrastruktur, Software, Versicherungen, Kammerbeiträge, Altersvorsorge und die eigene Krankenversicherung laufen weiter, egal ob der Umsatz sinkt oder nicht. Ein kleiner Rückgang beim Umsatz schlägt deshalb mit voller Wucht auf das durch, was am Ende übrig bleibt. Genau diesen Effekt macht ein einfacher Rechner sichtbar. Wer seinen Praxisumsatz, seine Fixkosten und die geplanten Kürzungen einträgt, sieht in Sekunden, wie stark das Nettoeinkommen tatsächlich sinkt. In einem typischen Beispiel schrumpft der Umsatz um rund 22 Prozent, das Nettoeinkommen aber um mehr als 30 Prozent. Aus einer auf dem Papier moderaten Kürzung wird so ein spürbarer Einbruch der Lebensgrundlage.
Drei Kürzungen treffen die Praxen gleichzeitig
Die Belastung entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch mehrere, die zusammenkommen. Erstens die Absenkung der Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent. Sie geht auf einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März zurück. Zweitens die geplante Budgetierung. Mit dem Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen werden. Damit wäre die Versorgung wie bei den Ärzten gedeckelt, statt unbegrenzt finanziert zu werden. Kritiker halten das für widersinnig, weil psychotherapeutische Leistungen minutengenau festgelegt sind und sich nicht beliebig verdichten lassen. Drittens der Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie sowie weiterer Strukturzuschläge. Auch das mindert das Honorar pro Sitzung direkt.
Warum kleine Kürzungen zu großen Einkommensverlusten führen
Der entscheidende Punkt ist die Hebelwirkung. Eine Praxis trägt ihre Fixkosten unabhängig vom Umsatz. Sinkt der Umsatz, bleibt der Aufwand gleich, also geht jeder gekürzte Euro fast vollständig vom Gewinn ab. Bei einem ohnehin schmalen Spielraum zwischen Einnahmen und Kosten reicht ein kleiner Umsatzrückgang, um den verbleibenden Gewinn deutlich zusammenzudrücken. Ein Rechner übersetzt diese abstrakte Mechanik in konkrete Zahlen für die eigene Praxis. Statt über Prozentsätze zu diskutieren, sieht jede Therapeutin und jeder Therapeut den eigenen monatlichen Verlust in Euro. Das ist die eigentliche Botschaft: Die Politik spricht über Prozente, betroffen ist am Ende das Haushaltseinkommen einer realen Praxis.
Was der Berufsstand befürchtet
Die Sorge ist erheblich und wird von Verbänden, Kammern und Praxen gleichermaßen geteilt. Therapeutinnen aus Sachsen warnen offen vor einem Praxissterben. Besonders die Budgetierung gilt als existenzbedrohend, eine Leipziger Therapeutin sagte dazu, das werde den Praxen "den Hals brechen". Wenn das Gesetz wie geplant kommt, könnten ab Januar 2027 rund 38 Prozent der Therapiesitzungen wegfallen, bundesweit etwa 400.000 Sitzungen pro Woche. Erste Auswirkungen zeigen sich bereits, etwa wenn geplante Gruppentherapien wegen unklarer Finanzierung nicht starten. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer warnt in ihrer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor massiven Einschnitten. Ihre Präsidentin betont, dass die gesetzliche Krankenversicherung zwar stabilisiert werden müsse, aber nicht zulasten der Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Die Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung führe zum Abbau von Versorgungsangeboten und zu längeren Wartezeiten. Hinzu kämen erhebliche Folgekosten durch unbehandelte Erkrankungen: mehr Arbeitsunfähigkeit, mehr Krankengeld, mehr Erwerbsminderungsrenten. Vertreter der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung verweisen darauf, dass ambulante Psychotherapie kein Kostentreiber ist. Ein einziger Tag in der stationären Psychiatrie kostet so viel wie mehrere Wochen ambulante Behandlung. Wer am Grundsatz "ambulant vor stationär" festhält, spart an der falschen Stelle. Fachleute aus der Wissenschaft ergänzen, dass psychische Erkrankungen rund zehn Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen und Psychotherapie ein Hebel ist, um deutlich höhere Folgekosten zu vermeiden.
Längere Wartezeiten, schlechtere Versorgung
Schon heute ist die Versorgungslage angespannt. In Regionen mit niedrigem Versorgungsgrad warten Patientinnen und Patienten fünf bis zehn Wochen auf ein Erstgespräch, bis zum eigentlichen Therapiebeginn vergehen teils vier bis sechseinhalb Monate. In dieser Zeit kann sich der Zustand verschlechtern, aus einer leichten Depression wird im ungünstigen Fall eine schwere, mitunter kommen Suchtprobleme hinzu. Werden die Praxen wirtschaftlich weiter unter Druck gesetzt, verschärft sich genau diese Lage. Weniger finanzierte Sitzungen bedeuten längere Wartelisten. Betroffen sind auch Vorhaben, die im Koalitionsvertrag stehen, etwa die bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankter Menschen. Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie fehlt zudem weiterhin eine eigene Bedarfsplanung. Auch der Nachwuchs gerät unter Druck. Jedes Jahr schließen rund 2.500 Absolventinnen und Absolventen die Masterstudiengänge in Klinischer Psychologie und Psychotherapie ab, doch die Zahl der Weiterbildungsstellen liegt nur im unteren dreistelligen Bereich. Sinkende Honorare machen es niedergelassenen Praxen noch schwerer, überhaupt Weiterbildungsstellen anzubieten. Eine gesetzliche Finanzierung der Weiterbildung analog zur hausärztlichen Versorgung ist nach Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht in Sicht.
Die "Teilrücknahme" der Strukturzuschläge als angeblicher Ausgleich
Im politischen Diskurs wird die Anhebung der Strukturzuschläge für 2026 zum Teil als Gegenrechnung zu den Honorarkürzungen dargestellt. Tatsächlich werden damit jedoch lediglich Zuschläge teilweise wieder angehoben, die erst kurz zuvor, im April 2025, abgesenkt worden waren. Eine vorherige Absenkung später als Entlastung zu verkaufen, verzerrt die tatsächliche Entwicklung. Auch nach der Anhebung 2026 liegen die Strukturzuschläge unter dem Niveau von vor März 2025.
Rechnen Sie Ihre Praxis durch
Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Wirtschaftsberatung. Die Einkommensteuer wird vereinfacht nach dem Grundtarif geschätzt. Quellen und weiterführende Informationen: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Berichte zum 5. Deutschen Psychotherapie Kongress sowie zur Lage in Sachsen.
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