Rechner · Honorar 2026

Honorarkürzung 2026
Was bleibt Ihrer Praxis netto?

4,5 Prozent klingen klein. Doch weil die Fixkosten bleiben, trifft die Kürzung Ihr Nettoeinkommen deutlich stärker. Rechnen Sie es in Minuten für Ihre Praxis durch.

Eingaben aus dem Praxisalltag

Ergebnis nach Kürzungen

Geschätzte Nettoeinnahmen pro Monat

Netto vorher

4.969 €

Netto nachher

3.374 €

Unterschied der monatlichen Nettoeinnahmen-1.595 € · -32,1 %

Umsatz -22,3 %, doch Einkommen -32,1 %: Weil die Fixkosten unverändert bleiben, wirkt jede Kürzung überproportional.

Umsatzverlust monatlich

4,5-%-Absenkung540 €
Budgetierung (50 % Auszahlung)1.737 €
KZT-Zuschläge373 €
TSS-Zuschläge30 €
Gesamt2.680 €
VeränderungVorherNachher
Umsatz12.000 €9.320 €
Gewinn7.000 €4.320 €
Netto4.969 €3.374 €

Rechenweg: Umsatz vorher − 4,5 % − Verlust durch anteilig vergütete Budget-Sitzungen − KZT-Zuschläge − TSS-Zuschläge = Umsatz nach Kürzungen. Fixkosten bleiben unverändert. Einkommensteuer vereinfacht nach § 32a EStG (Steuerklasse I), ohne Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Orientierungswert, keine Steuerberatung.

Drei Kürzungen treffen die Praxen gleichzeitig

Die Belastung entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das Zusammenwirken mehrerer.

4,5-%-Absenkung

Die Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen werden um 4,5 Prozent abgesenkt. Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März.

Budgetierung (MGV)

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Leistungen oberhalb der Grenze werden nur noch anteilig vergütet.

Wegfall KZT- und TSS-Zuschläge

Die Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie sowie die TSS-Zuschläge entfallen. Das mindert das Honorar pro Sitzung direkt.

Was der Berufsstand befürchtet

Sinkende Honorare gefährden freie Praxen und verschlechtern die Versorgung

bis zu 38 %

der Therapiesitzungen könnten ab Januar 2027 wegfallen, bundesweit rund 400.000 pro Woche.

4 bis 6,5 Monate

warten Patientinnen und Patienten in unterversorgten Regionen schon heute bis zum Therapiebeginn.

6 bis 8 Wochen

ambulante Psychotherapie kosten so viel wie ein einziger Tag in der stationären Psychiatrie.

Verbände, Kammern und Praxen warnen einhellig: Längere Wartezeiten lassen aus leichten Beschwerden schwere Erkrankungen werden, unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen erhebliche Folgekosten durch Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Erwerbsminderungsrenten. Auch der Nachwuchs gerät unter Druck, weil sinkende Honorare es Praxen erschweren, Weiterbildungsstellen anzubieten.

Häufige Fragen

Drei Maßnahmen kommen zusammen: eine Absenkung der Honorare um 4,5 Prozent (Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März), die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Budgetierung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sowie der Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie und der TSS-Zuschläge.

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