Honorarkürzung 2026
Was bleibt Ihrer Praxis netto?
4,5 Prozent klingen klein. Doch weil die Fixkosten bleiben, trifft die Kürzung Ihr Nettoeinkommen deutlich stärker. Rechnen Sie es in Minuten für Ihre Praxis durch.
Eingaben aus dem Praxisalltag
Ergebnis nach Kürzungen
Geschätzte Nettoeinnahmen pro Monat
Netto vorher
4.969 €
Netto nachher
3.374 €
Umsatz -22,3 %, doch Einkommen -32,1 %: Weil die Fixkosten unverändert bleiben, wirkt jede Kürzung überproportional.
Umsatzverlust monatlich
| Veränderung | Vorher | Nachher |
|---|---|---|
| Umsatz | 12.000 € | 9.320 € |
| Gewinn | 7.000 € | 4.320 € |
| Netto | 4.969 € | 3.374 € |
Rechenweg: Umsatz vorher − 4,5 % − Verlust durch anteilig vergütete Budget-Sitzungen − KZT-Zuschläge − TSS-Zuschläge = Umsatz nach Kürzungen. Fixkosten bleiben unverändert. Einkommensteuer vereinfacht nach § 32a EStG (Steuerklasse I), ohne Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Orientierungswert, keine Steuerberatung.
Drei Kürzungen treffen die Praxen gleichzeitig
Die Belastung entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch das Zusammenwirken mehrerer.
4,5-%-Absenkung
Die Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen werden um 4,5 Prozent abgesenkt. Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März.
Budgetierung (MGV)
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Leistungen oberhalb der Grenze werden nur noch anteilig vergütet.
Wegfall KZT- und TSS-Zuschläge
Die Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie sowie die TSS-Zuschläge entfallen. Das mindert das Honorar pro Sitzung direkt.
Was der Berufsstand befürchtet
Sinkende Honorare gefährden freie Praxen und verschlechtern die Versorgung
bis zu 38 %
der Therapiesitzungen könnten ab Januar 2027 wegfallen, bundesweit rund 400.000 pro Woche.
4 bis 6,5 Monate
warten Patientinnen und Patienten in unterversorgten Regionen schon heute bis zum Therapiebeginn.
6 bis 8 Wochen
ambulante Psychotherapie kosten so viel wie ein einziger Tag in der stationären Psychiatrie.
Verbände, Kammern und Praxen warnen einhellig: Längere Wartezeiten lassen aus leichten Beschwerden schwere Erkrankungen werden, unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen erhebliche Folgekosten durch Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Erwerbsminderungsrenten. Auch der Nachwuchs gerät unter Druck, weil sinkende Honorare es Praxen erschweren, Weiterbildungsstellen anzubieten.
Häufige Fragen
Drei Maßnahmen kommen zusammen: eine Absenkung der Honorare um 4,5 Prozent (Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März), die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Budgetierung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sowie der Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie und der TSS-Zuschläge.
Weniger Zeit für Papier, mehr Zeit für Patienten
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