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Was verdient ein niedergelassener Psychotherapeut? Umsatz, Kosten und was am Ende bleibt

Zwischen Praxisumsatz und dem, was tatsächlich ankommt, liegen Praxiskosten, Beiträge, Steuern und Rücklagen. Dieser Beitrag zeigt, wie sich das Einkommen zusammensetzt, welche Posten regelmäßig unterschätzt werden und wie sich Honorarkürzungen auswirken.

Psynex Team

Die Frage nach dem Verdienst wird selten offen gestellt und noch seltener offen beantwortet. Dabei ist sie berechtigt: Wer sich niederlässt, trifft eine wirtschaftliche Entscheidung mit erheblichem Kapitaleinsatz und ohne die Absicherungen eines Angestelltenverhältnisses.

Dieser Beitrag nennt keine Wunschzahlen, sondern zeigt, aus welchen Bausteinen sich das Einkommen zusammensetzt und an welchen Stellen die Rechnung typischerweise zu optimistisch aufgestellt wird.

Der entscheidende Unterschied: Umsatz ist nicht Einkommen

Der häufigste Denkfehler bei der Praxisplanung liegt darin, den Praxisumsatz mit dem eigenen Einkommen gleichzusetzen. Zwischen beidem liegen mehrere Ebenen:

  • Praxisumsatz: was aus KV-Abrechnung, Privatliquidation und Selbstzahlern hereinkommt
  • abzüglich Betriebsausgaben: Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Software, Fortbildung, Supervision, Kammerbeitrag, Steuerberatung, gegebenenfalls Personal
  • ergibt den Gewinn vor Steuern
  • abzüglich Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung, Beitrag zum Versorgungswerk
  • abzüglich Rücklagen für Urlaub, Krankheit, Praxisinvestitionen und Steuernachzahlungen

Erst am Ende dieser Kette steht das, was tatsächlich zur Verfügung steht. Je nach Standort, Miethöhe und Praxisstruktur liegt die Kostenquote in der Psychotherapie deutlich niedriger als in gerätemedizinischen Fächern, aber sie liegt nicht bei null.

Was den Umsatz bestimmt

Der Versorgungsauftrag. Ein voller Sitz ist mit einem festgelegten Stundenumfang verbunden, ein halber entsprechend mit der Hälfte. Was ein halber Sitz konkret bedeutet, steht im Beitrag zum halben Kassensitz.

Die tatsächliche Auslastung. Ausfälle durch Absagen und Krankheit gehen unmittelbar zu Lasten des Umsatzes, weil die Zeit nicht nachgeholt werden kann. Eine Ausfallhonorarregelung im Behandlungsvertrag ist deshalb keine Nebensächlichkeit.

Die Leistungsstruktur. Neben den Therapiestunden werden Sprechstunde, probatorische Sitzungen, psychotherapeutische Akutbehandlung und Gruppentherapie unterschiedlich vergütet. Der Mix beeinflusst den Umsatz spürbar.

Der Anteil an Privatpatienten und Selbstzahlern. Hier rechnen Sie nach der Gebührenordnung mit Steigerungsfaktor ab, was in der Regel über dem liegt, was die gesetzliche Seite vergütet. Der Anteil hängt stark vom Standort ab.

Die Posten, die regelmäßig unterschätzt werden

Die Anlaufphase. Zwischen Praxiseröffnung und der ersten KV-Abrechnung vergehen Monate. Miete, Versicherungen und Lebenshaltung laufen in dieser Zeit weiter. Ein Puffer über das erste volle Quartal hinaus ist kein Luxus.

Die Altersvorsorge. Als Selbständiger zahlen Sie den Beitrag zum Versorgungswerk vollständig selbst, es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Wer das aus der Angestelltenzeit fortschreibt, rechnet zu niedrig.

Urlaub und Krankheit. Sechs Wochen ohne Behandlung bedeuten sechs Wochen ohne Umsatz bei unveränderten Fixkosten. Diese Zeit muss aus dem laufenden Ertrag vorfinanziert werden.

Der Kaufpreis für die Praxis. Ob als Kredittilgung oder als entgangene Verzinsung des eingesetzten Kapitals, er belastet die ersten Jahre.

Die unbezahlte Arbeitszeit. Dokumentation, Anträge, Berichte, Abrechnung und Telefonate finden außerhalb der abrechenbaren Stunden statt. Wer den Stundenlohn rechnet, muss diese Zeit einbeziehen, sonst rechnet er an der Realität vorbei.

Warum Honorarkürzungen überproportional wirken

Eine Kürzung des Honorars trifft nicht den Gewinn im gleichen Verhältnis, sondern stärker. Der Grund ist einfach: Die Praxiskosten bleiben unverändert. Miete, Versicherungen und Software werden nicht günstiger, wenn die Vergütung sinkt. Die Kürzung schlägt also vollständig auf den Teil durch, der nach Abzug der Fixkosten übrig bleibt.

Wie sich das konkret auswirkt, können Sie mit unserem Rechner zu Honorarkürzungen für Ihre eigenen Zahlen durchspielen. Die Größenordnung überrascht die meisten beim ersten Mal.

Kassensitz oder Privatpraxis, wirtschaftlich betrachtet

Die Kassenpraxis bietet planbare Auslastung ab dem ersten Tag, weil die Nachfrage das Angebot fast überall übersteigt. Dafür ist die Vergütung pro Stunde festgelegt und der Verwaltungsaufwand hoch.

Die Privatpraxis erlaubt eine höhere Vergütung pro Stunde und weniger Bürokratie, verlangt aber, dass Sie die Auslastung selbst aufbauen. In der Anlaufphase ist das Einkommen deutlich unsicherer, und je nach Region und Schwerpunkt dauert es ein bis zwei Jahre bis zu einer tragfähigen Auslastung.

Wirtschaftlich betrachtet ist die Kassenpraxis das risikoärmere Modell, die Privatpraxis das mit der höheren Spanne bei höherem Risiko. Welches besser passt, hängt weniger vom Rechenergebnis ab als von der eigenen Risikobereitschaft und der Region.

Wo sich realistisch etwas verbessern lässt

An der Vergütung pro Stunde können Sie im Kassenbereich wenig ändern. Drei Hebel gibt es dennoch:

Ausfälle reduzieren. Eine klare Ausfallregelung und Terminerinnerungen wirken unmittelbar auf den Umsatz, ohne dass Sie mehr arbeiten.

Unbezahlte Zeit verkürzen. Dokumentation, Anträge und Berichte sind der größte Block außerhalb der abrechenbaren Stunden. Wer hier wöchentlich mehrere Stunden einspart, verbessert seinen effektiven Stundenlohn, ohne einen einzigen Termin zusätzlich anzubieten.

Leistungsspektrum prüfen. Gruppenangebote und die Akutbehandlung werden in vielen Praxen nicht ausgeschöpft, obwohl die Nachfrage besteht.

Der Punkt, an dem Software etwas ändert

Der zweite Hebel ist der einzige, den Sie ohne Verhandlung mit irgendwem bewegen können. Studien zur Arbeitszeit in der ambulanten Versorgung zeigen regelmäßig, dass ein erheblicher Teil des Arbeitstags auf Dokumentation entfällt, Zeit, die weder abrechenbar noch therapeutisch ist.

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